Ziel unserer Arbeit ist es, älteren Menschen und Menschen mit eingeschränkten Alltagskompetenzen Unterstützung im Alltag zu bieten, um ihnen ein selbstbestimmtes Leben im eigenen Wohnraum zu ermöglichen
Der Anspruch auf zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen ist im elften Buch des Sozialgesetzbuches (§ 45 b SGB XI) festgeschrieben. Alle Pflegebedürftigen in häuslicher Pflege haben ab Pflegegrad 1 Anspruch auf einen Entlastungsbetrag in Höhe von 125 € monatlich. Der Entlastungsbetrag ist eine zusätzliche Sachleistung, die nicht auf das Pflegegeld angerechnet wird. Die Höhe des Entlastungsbetrages ist für alle Pflegegrade gleich hoch.
Ansprechpartner: Elisabeth Hoffmann, Monika Thomas
Anschrift: Dethlinger Weg 62, 29649 Wietzendorf
Mobil: 0151 4137 6646